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Stellenangebote

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Vollzeit oder Teilzeit eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik (m/w/d).

 

Aufgaben

Als Fachkraft für Veranstaltungstechniker sind Sie für folgende Aufgaben zuständig:

  • Planung sowie Auf- und Abbau von Veranstaltungstechnik, Bühnen und weiterem Equipment
  • technische Umsetzung und Betreuung von Veranstaltungen vor Ort
  • Kontrolle, Wartung und Prüfung von eigenem Material
  • Umbestuhlung der Räumlichkeiten
  • diverse Hausmeistertätigkeiten, Wartungen der technischen Anlagen sowie Pflege der Außenanlagen

 

Qualifikation

Was wir uns von Ihnen wünschen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik
  • Berufserfahrung sowie Kenntnisse im Bereich Licht-, Ton- und Videotechnik
  • Führerschein mindestens der Klasse B
  • eigenständiges und ergebnisorientiertes Arbeiten
  • sicheres und freundliches Auftreten
  • Belastbarkeit und Flexibilität, auch zu branchenüblichen Arbeitszeiten
  • Durchsetzungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Den verantwortungsbewussten Umgang mit großen technischen Geräten und Ihr Organisations- und Planungsgeschick zeichnen Sie aus.

 

Unser Angebot

Was Sie bei uns erwartet:

  • eine tolle Arbeitsatmosphäre mit einem sympathischen Team
  • gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • tolle Projekte

 

Sie möchten gern in unserem Team arbeiten?

Dann richten Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte an:

Neustadthalle- Veranstaltungs GmbH
Johann-Sebastian-Bach-Straße 15
01844 Neustadt in Sachsen

oder an k.hetschick@neustadthalle.de


Bitte haben Sie Verständnis, das keine im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten erstattet werden. Bewerber/innen mit Behinderung erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern elektronisch. Wird mit einem Bewerber ein Anstellungsvertrag geschlossen, erfolgt die Speicherung der übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen (beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) entgegenstehen. Die Rücksendung schriftlich eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt nur mit einem beiliegenden, frankierten Rückumschlag. Die datenschutzgerechte Vernichtung nicht zurückgesendeter Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Diese erfolgt zwei Monate nach Zustellung der Absageentscheidung.

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