Stellenangebote
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Vollzeit oder Teilzeit einen Haustechniker, vorzugsweise mit der Qualifikation als Fachkraft für Veranstaltungstechnik (m/w/d).
Aufgaben
Als Haustechniker sind Sie für folgende Aufgaben zuständig:
- Auf-und Abbau sowie Betrieb von technischen Einrichtungen (Bühne, Licht und Tontechnik)
- Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen
- Leitung und Überwachung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- wechselnde Einrichtung des Interieurs in den Sälen und Konferenzräumen
- technische Betreuung von Veranstaltungen
- Gewährleistung des Brandschutzes
- diverse Hausmeistertätigkeiten
Qualifikation
Was wir uns von Ihnen wünschen:
- abgeschlossenen handwerkliche Berufsausbildung, vorzugsweise im Bereich Elektrotechnik bzw. als Fachkraft für Veranstaltungstechnik
- verantwortungsbewusster Umgang mit großen technischen Geräten, Organisations- und Planungsgeschick
- Erfahrung sowie Kenntnisse im Bereich Licht-, Ton- und Videotechnik
- Führerschein der Klasse B
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- eigenständiges und ergebnisorientiertes Arbeiten
- sicheres und freundliches Auftreten
- Belastbarkeit und Flexibilität, auch zu branchenüblichen Arbeitszeiten
- Durchsetzungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Unser Angebot
Was Sie bei uns erwartet:
- eine tolle Arbeitsatmosphäre mit einem sympathischen Team
- gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- tolle Projekte
Sie möchten gern in unserem Team arbeiten?
Dann richten Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte an:
Neustadthalle- Veranstaltungs GmbH
Johann-Sebastian-Bach-Straße 15
01844 Neustadt in Sachsen
oder an k.hetschick@neustadthalle.de
Bitte haben Sie Verständnis, das keine im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten erstattet werden. Bewerber/innen mit Behinderung erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern elektronisch. Wird mit einem Bewerber ein Anstellungsvertrag geschlossen, erfolgt die Speicherung der übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen (beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) entgegenstehen. Die Rücksendung schriftlich eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt nur mit einem beiliegenden, frankierten Rückumschlag. Die datenschutzgerechte Vernichtung nicht zurückgesendeter Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Diese erfolgt zwei Monate nach Zustellung der Absageentscheidung.